§ 364 ABGB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen in welchem Fall der Anspruch auf Unterlassung der Zuleitung von Wasser schikanös gebraucht wird. Unter welchen Voraussetzungen hat der Nachbar die Zuleitung zu dulden?
OGH 24.1.2008, 2 Ob 111/07y