§ 1489 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, inwiefern sich ein Geschäftsherr das für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist maßgebliche Wissen den Stand der Kwnnnis seines Gehilfen zurechnen lassen muss.
OGH 8.2.2008, 9 Ob 23/07h
§ 1489 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, inwiefern sich ein Geschäftsherr das für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist maßgebliche Wissen den Stand der Kwnnnis seines Gehilfen zurechnen lassen muss.
OGH 8.2.2008, 9 Ob 23/07h