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Kostenersatzpflicht des Klägers wegen schuldhafter Einleitung des Verfahrens

ZivilprozessrechtJudikaturErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/96EvBl 2008, 492 - 493 Heft 12 v. 15.6.2008

§ 51 Abs 1 ZPO

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Konsequenz die Einbringung einer Klage trotz Unzulässigkeit des Rechtswegs hat. Im gegenständlichen Fall hatte die Klägerin es unterlassen, das Vereinsschiedsgericht anzurufen.

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