§ 3 Abs 2 AVRAG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Erwerberhaftung für Pensionszusagen nach Unternehmenserwerb im Konkurs in Frage kommt. Ist § 3 Abs 2 AVRAG auch bei Veräußerungen eines Unternehmens im Konkurs anwendbar? Es werden der Sachverhalt und die Entscheidung des OGH dargestellt. Die Entscheidung wird von Leonhard Reis, KWR kommentiert.