§ 69 Abs 3 KO
In dieser Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, bei Vorliegen welcher Voraussetzungen eine Person, als " faktischer Gesellschafter" zu beurteilen ist bzw ob dieser auch für eine Insolvenzverschleppung haftet.
OGH 17.12.2007, 8 Ob 124/07d