§ 1295 Abs 2 ABGB; § 90 GmbHG; § 149 UGB
Das Gericht setzte sich in dieser Rechtsache mit dem Fall auseinander, dass ein Dritter, welcher seine Rechte auf Benutzung vom Mieter ableitet vom Vermieter nicht auf Räumung geklagt werden kann. Wie verhält es sich jedoch, wenn der Dritte wusste, dass der Mieter rechtswidrig handelt, wenn er ihm das Mietobjekt überläßt?