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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Administrativrechtlicher Teil

VerwaltungsrechtLeopold BurnbergerVwGH-A 2007/51ÖJZ 2007, 339 Heft 8 v. 1.8.2007

§ 87 Abs 2 GewO 1994

Die Gläubigerinteressen an einer Betriebsfortführung sind nicht durch Befragung, sondern auf Grundlage der objektivierten Gläubigerinteressen zu ermitteln.

VwGH 24.05.2006, 2006/04/0055

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