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Zur internationalen Zuständigkeit der Behörden des Heimatstaats

Internationales PrivatrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/51EvBl 2007, 284 - 286 Heft 7 v. 1.4.2007

Art 14 Vertrag zwischen der Rep Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und Vormundschaft vom 1. April 1955, BGBl 1956/213; Art 4 MSÜ

Der OGH nimmt zur Begründung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte des Heimatstaates Stellung und erläutert, dass sich die effektive Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richtet.

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