§ 82 FinStrG
Sofern die strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei besteht, schließt eine Selbstanzeige die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens nicht aus.
VwGH 22.02.2006, 2003/17/0249
§ 82 FinStrG
Sofern die strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei besteht, schließt eine Selbstanzeige die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens nicht aus.
VwGH 22.02.2006, 2003/17/0249