Zusammenfassung: Das EGMR bejaht die Betroffenheit eines zivilen Rechtsanspruchs bei der Beantragung einer Rauchfangkehrerkonzession.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 MRK; Art 41 MRK
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Zusammenfassung: Das EGMR bejaht die Betroffenheit eines zivilen Rechtsanspruchs bei der Beantragung einer Rauchfangkehrerkonzession.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 MRK; Art 41 MRK
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