§ 6 Z 5 EStG; § 8 KStG
Der VwGH prüft, in welchem Ausmaß eine aus einem gesellschaftsrechtlich begründeten Forderungsverzicht resultierende verdeckte Einlage bei nicht vollständiger Werthaltigkeit der Forderung anzusetzen ist.
VwGH 23.09.2005, 2003/15/0078