§ 8 Abs 4 Z 2 KStG; § 18 Abs 6 EStG
Ein zeitlicher und vor allem planmäßiger Zusammenhang zwischen einer im Konsens mit den Neugesellschaftern vorgenommenen wirtschaftlichen Umstrukturierung und einer nachträglichen Umgestaltung der Gesellschafterstruktur durch die Altgesellschafter begründet einen Mantelkauf.