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Zu den Voraussetzungen der ausschließlichen Zuständigkeit nach Art

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerÖJZ 2007/26ÖJZ 2007, 150 - 154 Heft 4 v. 15.2.2007

Art 22 Nr 4 EuGVVO

Die gerichtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen infolge der Verletzung von Markenrechten setzt ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Entscheidung und der Frage des Vorliegens bzw Nichtvorliegens von registrierten Rechten voraus. Die Strittigkeit der Rechtsgültigkeit ist irrelevant.

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