§ 28 KSchG; Art 7 RL 93/13/EWG ; Art 8 RL 93/13/EWG
Im Fall eines eigenen Interesse an der Zugrundelegung der AGB kann auch einem Stellvertreter (in concreto: einem Hausverwalter) die Bezugnahme auf die Klauseln verboten werden. Das Empfehlungsverbot kann auch gegenüber einzelnen Gewerbetreibenden ausgesprochen werden.