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Eherecht -Privatscheidung nach islamischem Recht (talaq)

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/9EvBl 2007, 64 - 66 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 97 Abs 2 Z 1 AußStrG; § 18 Abs 1 Z 1 IPRG; § 20 Abs 1 IPRG

Die pakistanische Ehescheidung in Form des talaq entfaltet in Österreich keine Rechtsgültigkeit und steht mit dem österreichischen ordre public nicht in Einklang. Eine Beteiligung des ausländischen Gerichts an der Ehescheidung zB durch Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Eintragung der Ehescheidung ist bereits als Entscheidung iSd § 97 AußStrG zu qualifizieren.

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