Zusammenfassung: In dem Beitrag wird das Spannungsfeld zwischen dem Enqueterecht einerseits und dem gebotenen Schutz der Grundrechte und des Persönlichkeitsrechts andererseits behandelt. Der Autor beschreibt maßgebliche Eckpunkte der Verfahrensordnung und erläutert, welche Rechtsschutzmöglichkeiten im Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen bestehen. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Rechtsstellung des Verfahrensanwalts Stellung.