Zusammenfassung: Der Autor gibt einleitend einen Überblick über die Kompetenzbereiche der Rechtsmedizin und veranschaulicht darauf aufbauend die Probleme, die die Abschaffung der Rechtsmedizin als Universitätsfach aufwerfen würde. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Spannungsfeld zwischen Forschung und Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen Stellung.
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