Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag, ob der OGH seiner Leitfunktion beim Grundrechtsschutz nicht hinreichend nachkommt. Dieser Eindruck könnte entstehen, weil Österreich sehr häufig wegen Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung durch den EGMR verurteilt wird. Es wird zunächst die EGMR Judikatur dargestellt und kritisch gewürdigt, und sodann auf konkrete Fälle eingegangen. Der Autor prüft eine mögliche Rechtsschutzlücke beim Persönlichkeitsschutz und zieht Resümee.