Zusammenfassung: Die Autorin widmet ihren Beitrag der Möglichkeit, die aufgrund einer Art 15a B-VG geschlossenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern besteht, ab dem Schuljahr 2007/2008 eine österreichweit einheitliche und gesetzlich anerkannte Ausbildung zum Altenpfleger, Heimhelfer oder Behindertenbetreuer zu absolvieren. Sie legt Grundlagen und Zielsetzungen der Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe dar, und skizziert die einzelnen Berufsgruppen und deren Aufgabenbereiche. Weites wird auf die Kompetenzverteilung sowie die Umsetzung auf Bundes- und Landesebene eingegangen.