Zusammenfassung: Der VfGH hatte über die Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung einer Maßnahmebeschwerde durch den UVS zu entscheiden. Es stellte sich die Frage, ob es sich bei der Weitergabe von Aktenbestandteilen (wenn diese stattgefunden haben sollte) um einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt handle.
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