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§ 160 AußStrG 2005

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2007/87ÖJZ-LS 2007, 988 Heft 23 und 24 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob auch bei unschlüssigen Erbantrittserklärungen ein Verfahren über die Feststellung des Erbrechts mit mündlicher Verhandlung unter Beteiligung aller Übrigen zu führen ist.

Rechtsgrundlagen: § 160 AußStrG 2005

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