§ 182a ZPO
Sofern vom Prozessgegner bereits Einwendungen geltend gemacht wurden, besteht bezüglich dieser Vorbringen keine richterliche Anleitungspflicht.
OGH 27.6.2007, 8 Ob 135/06w
§ 182a ZPO
Sofern vom Prozessgegner bereits Einwendungen geltend gemacht wurden, besteht bezüglich dieser Vorbringen keine richterliche Anleitungspflicht.
OGH 27.6.2007, 8 Ob 135/06w