§ 67 ASGG
Ein Verzicht auf die Bescheidklage entfaltet nur Rechtsgültigkeit, wenn er nach der Zustellung geltend gemacht wurde.
OGH 26.7.2007, 10 ObS 125/06k
§ 67 ASGG
Ein Verzicht auf die Bescheidklage entfaltet nur Rechtsgültigkeit, wenn er nach der Zustellung geltend gemacht wurde.
OGH 26.7.2007, 10 ObS 125/06k