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§ 67 ASGG

OGH-LeitsätzeZivilrechtÖJZ-LS 2007/75ÖJZ-LS 2007, 835 Heft 20 v. 15.10.2007

§ 67 ASGG

Ein Verzicht auf die Bescheidklage entfaltet nur Rechtsgültigkeit, wenn er nach der Zustellung geltend gemacht wurde.

OGH 26.7.2007, 10 ObS 125/06k

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