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Sachliche Berechtigung der Rechtsprechung zum Fristenlauf bei Umbestellung des Verfahrenshilfevertreters

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/6EvBl 2007, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 464 Abs 3 ZPO

Die Tatsache, dass dem Verfahrenshilfevertreter infolge der Neubestellung während einer laufenden Rechtsmittelfrist die gesamte Rechtsmittelfrist offen stehen muss, während ein Vollmachtswechsel keine Auswirkungen auf den Lauf der Rechtsmittelfrist hat, entspricht dem Sachlichkeitsgrundsatz.

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