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Unverzügliche Einlieferung Verhafteter

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Rat; Ronald RohrerEvBl 2007/145EvBl 2007, 788 - 789 Heft 19 v. 1.10.2007

§ 176 Abs 2 StPO; § 177 Abs 2 StPO; § 193 Abs 1 StPO; Art 5 MRK

Aus § 177 Abs 2 StPO kann nicht abgeleitet werden, dass polizeiliche Vernehmungen oder die Durchführung von Erhebungen im gerichtlichen Auftrag nicht vor der Einlieferung des Festgenommenen in die Justizanstalt vorgenommen werden dürften.

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