vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Feststellungen zu Ausnahmesätzen

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Rat; Ronald RohrerEvBl 2007/146EvBl 2007, 789 - 790 Heft 19 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Fehlende Feststellungen zu einem Ausnahmesatz stellen einen Feststellungsmangel dar. Sofern fehlende Feststellungen aber die Unschlüssigkeit eines festgestellten Ausnahmesatzes indizieren, ist die Bezugnahme auf das in der Hauptverhandlung vorgekommene Sachverhaltssubstrat nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 7 Z 9 und 10 StPO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!