Zusammenfassung: Die Autorin nimmt zu Reformüberlegungen bezüglich der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfenhaftung im deliktischen Schadenersatzrecht Stellung und beschreibt, welche Harmonisierungstendenzen im europäischen Deliktsrecht zu beobachten sind. Resümierend spricht sie sich gegen die Implementierung einer Unternehmerhaftung mit Beweislastumkehr aus und schlägt stattdessen eine systemkonforme Angleichung des § 1315 ABGB an § 1313a ABGB vor.