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Verwaltungsgerichtsbarkeit - § 36 VwGG

VerwaltungsgerichtsbarkeitLeopold BumbergerVwGH-A 2007/143ÖJZ 2007, 749 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Die Erstattung der Gegenschrift setzt bei Kollegialbehörden keinen Beschluss des Kollegiums voraus.

Rechtsgrundlagen: § 36 VwGG

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