vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wasserrecht - § 120 WRG

WasserrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/136ÖJZ 2007, 748 - 749 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Die Funktion der wasserrechtlichen Bauaufsicht liegt nicht in der Überwachung der Einhaltung wasserpolizeilicher Aufträge.

Rechtsgrundlagen: § 120 WRG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!