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' Materiellrechtliche' Feststellungsklage gem § 523 ABGB

SachenrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/132EvBl 2007, 734 - 735 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Auch der Dienstbarkeitsberechtigte, dessen Dienstbarkeit im Grundbuch registriert ist, aber bestritten wird, ist zur Geltendmachung der " materiellrechtlichen" Feststellungsklage iSd § 523 ABGB legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 523 ABGB; § 228 ZPO

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