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Zuständigkeit des Bundespensionsamts- § 2 Abs 2 BPAG 1997; § 125 Abs 1 UG 2002

DienstrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/108ÖJZ 2007, 708 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: § 2 Abs 2 BPAG 1997 nimmt ausschließlich Bezug auf die Frage, ob eine pensionsrechtliche Angelegenheit vorliegt .

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 BPAG 1997; § 125 Abs 1 UG 2002

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