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Dienstrecht- § 83c GehG 1956

DienstrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/107ÖJZ 2007, 708 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Bei Erfüllung der Einstiegsvoraussetzung die Geldaushilfe ihrer Höhe nach iS eines effektiven Ausgleichs für entgangenes Schmerzengeld ist in gleicher weise zu bemessen wie bei dem Rechtweg.

Rechtsgrundlagen: § 83c GehG 1956

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