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Niederlassungsrecht- § 8 NAG; § 53 FPG

NiederlassungsrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/116ÖJZ 2007, 709 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: § 12 AuslBG gilt auch für Fremde, die eine Niederlassungsbewilligung im Rahmen der Quote für unselbständige Schlüsselkraft anstreben.

Rechtsgrundlagen: § 8 NAG; § 73 NAG; § 53 FPG

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