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§ 32 Abs 4 Z 2 BWG

OGH-LeitsätzeSchuldrechtÖJZ-LS 2007/63ÖJZ-LS 2007, 703 - 704 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Das Verbot der Auszahlung aus einem Sparbuch iSd § 32 Abs 4 Z 2 BWG ist zwingendes Recht und kann durch Parteivereinbarung nicht ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 4 Z 2 BWG

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