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Art 22 Nr 2 EuGVVO

OGH-LeitsätzeEuropäisches ZivilprozessrechtÖJZ-LS 2007/62ÖJZ-LS 2007, 703 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten, in deren Hoheitsgebieten die Gesellschaften oder juristischen Personen (Vereine) ihren Sitz haben.

Rechtsgrundlagen: Art 22 Nr 2 EuGVVO

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