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Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen - Beweisverbote

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/121EvBl 2007, 659 - 660 Heft 16 v. 15.8.2007

§ 281 Abs 1 Z 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 5a StPO; § 149h Abs 2 stopp

Beweisverbote für die strafprozessuale Hauptverhandlung sind als " Vorkommensverbote" zu qualifizieren, setzen also nicht zwangsläufig eine gesetzliche Normierung voraus. Eine vom Betreiber eines Asylantenheims veranlasste Überwachungsmaßnahme ist vom Anwendungsbereich der §§ 149d ff StPO nicht umfasst.

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