§ 28 Z 2 KO; § 30 Abs 1 Z 3 KO
Der OGH bejaht die Anfechtbarkeit einer wegen eines deliktischen Fehlverhaltens strafgerichtlich auferlegten Geldstrafe und betont, dass auch der Gläubiger einer vom Konkurs ausgeschlossenen Forderung als Anfechtungsgegner auftreten kann.