Zusammenfassung: Nur die Aufgabe der die Dienst- bzw Berufsunfähigkeit begründenden Tätigkeit begründet den Anfall der Berufsunfähigkeitspension.
Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 3 Z 2 ASVG
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Zusammenfassung: Nur die Aufgabe der die Dienst- bzw Berufsunfähigkeit begründenden Tätigkeit begründet den Anfall der Berufsunfähigkeitspension.
Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 3 Z 2 ASVG
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