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Ruhen des Unterhalts bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft

EherechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/110EvBl 2007, 607 - 609 Heft 14 und 15 v. 23.7.2007

§ 66 EheG

Das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft hat das Ruhen des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten zur Folge.

OGH 16.3.2007, 6 Ob 28/07x

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