Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem fortgesetzten Delikt und der tatbestandlichen Handlungeinheit sowie zwischen Begründungs- und Feststellungsmängeln. Weiters nimmt er zur Anwendbarkeit des Zusammenrechnungsgrundsatzes bei Teilrechtskraft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 StGB; § 29 StGB; § 28 Abs 1 StGB; § 146 StGB; § 147 Abs 2 und 3 StGB