§ 292 StPO; Art 6 Abs 1 MRK; § 33 Abs 2 StPO; § 258 Abs 2 StPO
Überschreitungen des gesetzlichen Ermessensspielraums können mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend gemacht werden.
OGH 27.3.2007, 11 Os 18/07t
§ 292 StPO; Art 6 Abs 1 MRK; § 33 Abs 2 StPO; § 258 Abs 2 StPO
Überschreitungen des gesetzlichen Ermessensspielraums können mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend gemacht werden.
OGH 27.3.2007, 11 Os 18/07t