§ 16 ABGB
Selbst die Installation einer auf die Nachbarliegenschaft gerichteten Attrappe einer Videokamera bedingt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Nachbarn, die dessen Unterlassungsanspruch rechtfertgt.
OGH 28.3.2007, 6 Ob 6/06k
§ 16 ABGB
Selbst die Installation einer auf die Nachbarliegenschaft gerichteten Attrappe einer Videokamera bedingt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Nachbarn, die dessen Unterlassungsanspruch rechtfertgt.
OGH 28.3.2007, 6 Ob 6/06k