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Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen - " Geflüchtete" Gattin behält das Vorausvermächtnis des Wohnrechts

ErbrechtErich Kodek ; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/95EvBl 2007, 539 - 540 Heft 13 v. 1.7.2007

§ 758 ABGB

Der Anspruch auf das Vorausvermächtnis des Wohnrechts setzt das Zusammenleben der Ehepartner bis zum Ableben des einen Ehegatten nicht voraus.

OGH 7.2.2007, 2 Ob 187/06y

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