Zusammenfassung: Das EGMR konkretisiert die Handlungspflichten der nationalen Gerichte bei offenkundiger Erkennbarkeit von Fehlleistungen eines beigestellten Pflichtverteidigers.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 u 3 lit c MRK
Zusammenfassung: Das EGMR konkretisiert die Handlungspflichten der nationalen Gerichte bei offenkundiger Erkennbarkeit von Fehlleistungen eines beigestellten Pflichtverteidigers.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 u 3 lit c MRK