§ 9 Abs 2 AlVG
Die Geltendmachung einer rechtsungültigen Konkurrenzklausel als Grund für die Ablehnung des Dienstantritts durch einen Notstandshilfebezieher verpflichtet das AMS zur Prüfung, ob das vertraglich festgelegte Konkurrenzverbot die Unzumutbarkeit der Beschäftigung begründe.