§ 4 Abs 1 VVG; § 49 GBG
Die Anmerkung der Rechtfertigung entfaltet für ein bereits eingeleitetes Vollstreckungsverfahren keine Rechtswirkungen.
VwGH 16.05.2006, 2005/05/0027
§ 4 Abs 1 VVG; § 49 GBG
Die Anmerkung der Rechtfertigung entfaltet für ein bereits eingeleitetes Vollstreckungsverfahren keine Rechtswirkungen.
VwGH 16.05.2006, 2005/05/0027