§ 18 Abs 3 AVG
Die Zulässigkeit der Übersendung schriftlicher Ausfertigungen mittels Telefax ist auch bei Ablehnung des Adressaten zu bejahen.
VwGH 22.06.2006, 2003/21/0159
§ 18 Abs 3 AVG
Die Zulässigkeit der Übersendung schriftlicher Ausfertigungen mittels Telefax ist auch bei Ablehnung des Adressaten zu bejahen.
VwGH 22.06.2006, 2003/21/0159