§ 59 AVG
Die Erfüllungsfrist für einen baupolizeilichen Auftrag unterliegt einer gesonderten Anfechtbarkeit.
VwGH 27.06.2006, 2004/05/0027
§ 59 AVG
Die Erfüllungsfrist für einen baupolizeilichen Auftrag unterliegt einer gesonderten Anfechtbarkeit.
VwGH 27.06.2006, 2004/05/0027