§ 52 SchuG
Eine unzureichende Sprachbeherrschung ist auch bei der Prüfung einer Beherrschung des Lehrstoffs für den Pflichtgegenstand Mathematik zu berücksichtigen.
VwGH 28.04.2006, 2005/10/0158
§ 52 SchuG
Eine unzureichende Sprachbeherrschung ist auch bei der Prüfung einer Beherrschung des Lehrstoffs für den Pflichtgegenstand Mathematik zu berücksichtigen.
VwGH 28.04.2006, 2005/10/0158