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§ 94 Abs 2 ABGB; § 68a Abs 3 EheG

OGH-LeitsätzeFamilienrechtÖJZ-LS 2007/44ÖJZ-LS 2007, 468 - 469 Heft 11 v. 1.6.2007

§ 94 Abs 2 ABGB; § 68a Abs 3 EheG

Nur ein für die Ehezerrüttung zumindest mitursächlicher Ehebruch kann die Verwirkung des Ehegattenunterhalts zur Folge haben; auch die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung hat nicht zwingend den vollständigen Verlust des Unterhaltsanspruchs zur Folge.

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